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Hygienekonzept der Zornedinger Tafel *)
Stand: 18. Januar 2021
• Durch doppelreihig aufgestellte Tische im Ausgaberaum wird zwischen Ausgabehelfer(in) und Kundin/Kunde ein ausreichender Abstand (1,5 Meter) gewährleistet.
• An den Ausgabetagen werden die Tafelräume ausreichend belüftet.
• Neben dem jeweils eingeteilten Ausgabeverantwortlichen sind nur drei Ausgabehelfer(innen) tätig. Jede(r) Helfer(in) betreut jeweils nur einen Kunden.
• Helfer(innen) mit chronischen Erkrankungen oder aufgrund früherer schwer-
• Alle Helfer(innen) tragen von der Tafel zur Verfügung gestellte FFP2-
• Privat eingesetzte Fahrzeuge zum Abholen von Lebensmittel sind nur mit einer Person besetzt. Der Fahrer übernimmt damit auch die Aufgaben, die bisher von einem/einer zusätzlichen Helfer(in) wahrgenommen wurden. Beim Betreten der Lebensmittelgeschäfte und während des Aussortierens der zu übernehmenden Ware tragen die Fahrer von der Tafel zur Verfügung gestellte FFP2-
• Bei der Lebensmittelausgabe ist der Aufenthalt der Kunden in den Räumlich-
• Im Ausgaberaum (70 qm) dürfen sich maximal 3 Kunden aufhalten. Der/Die für den Ausgabetag verantwortliche Tafelmitarbeiter(in) kümmert sich um ausreichenden Abstand (1,5 Meter) zwischen den Kunden. Im Warteraum zum Ausgaberaum dürfen sich bei entsprechendem Abstand (1,5 Meter) maximal 5 Kunden aufhalten. Andere wartende Kunden müssen außerhalb der Tafelräume mit entsprechendem Mindestabstand (1,5 Meter) auf den Einlass warten.
• Der Zutritt der Kunden zur Tafelausgabe ist nur mit einer FFP2-
• Der/Die am Ausgabetag jeweils verantwortliche Tafelmitarbeiter(in) hält in einer vorbereiteten Liste fest, welche Kunden zur Lebensmittelausgabe gekommen sind. Die jeweils tätigen Helferinnen sind in einer Einsatzliste sowie im Protokoll über den jeweiligen Ausgabetag dokumentiert. Im Falle einer Covid19-
• Am Ausgabetag von Helfer und Kunden verwendete und zurückgelassene FFP2-
• Für Vorstandssitzungen der Zornedinger Tafel in deren Räumen gelten die vorgenannten Regeln sinngemäß. Für die Teilnehmer gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-
*) Dieses Hygienekonzept ist unter Beachtung der Bayerischen Infektions-
Anlage: Information der Kunden über die zeitliche Einteilung der Ausgabegruppen im 1. Halbjahr 2021